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   OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99   

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https://dejure.org/1999,4160
OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99 (https://dejure.org/1999,4160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1999 - 6 U 158/99 (https://dejure.org/1999,4160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 6 U 158/99 (https://dejure.org/1999,4160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Bestehen einer nicht gekennzeichneten Stolperstelle im Eingangsbereich einer Gaststätte; Unerheblichkeit der Nichtbeanstandung einer Stolperkante durch die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schnecke im Salat und langes Warten aufs Hauptgericht // Gast kann gegen schlechten Service im Restaurant klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3144
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 205/79

    Verkehrssicherungspflicht der Bundesbahn auf stark frequentierten Bahnhöfen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99
    Die durch einen Höhenunterschied begehbarer Flächen hervorgerufene Gefährdung muß stets im Zusammenhang mit den Gesamtumständen der einzelnen Örtlichkeit gesehen werden (vgl. BGH VersR 81, 482).
  • OLG Hamm, 24.03.1993 - 32 U 293/91

    Sichere Treppengestaltung; Gaststätte; Massenveranstaltungen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99
    Denn ein Gastwirt ist selbst für die Sicherheit in seinem Betrieb verantwortlich und hat den Zustand des Gebäudes allein und eigenverantwortlich zu überprüfen sowie erkannten Mängeln abzuhelfen (vgl. OLG Hamm VersR 94, 1081).
  • OLG Köln, 15.03.1991 - 19 U 147/90

    Verkehrssicherungspflicht: Supermarktparkhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99
    So sind Höhenunterschiede von bis zu 2 cm auf öffentlichen Gehwegen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Hamm zfs 95, 324; OLG Köln zfs 91, 256), nicht hingegen ohne weiteres etwa auf dem Boden einer Kaufhaustiefgarage (vgl. OLG Köln VersR 92, 469).
  • OLG Köln, 10.07.1990 - 22 U 36/90

    Unebenheiten im Eingangsbereich eines Postamts

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99
    Für den Bodenbereich in einem Eingang, für den es an näheren Regelungen in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder der Gaststättenbauverordnung fehlt, gilt, daß ein Besucher beim Durchschreiten einer Tür grundsätzlich auf Unebenheiten, Schwellen, Abdeckleisten, Fußmatten, Türstopper und ähnliches eingestellt sein muß (vgl. OLG Köln VersR 92, 630 = r+s 92, 14).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Bei der Bestimmung der Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und hinzunehmenden Erschwernissen kommt daher auch dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und den Gesamtumständen der einzelnen Örtlichkeit maßgebliche Bedeutung zu (OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255; OLG Hamm, Urteil v. 16.12.1999 - 6 U 158/99 -, Rn. 10, juris; OLG Köln Urteil v. 15.06.1998,- 19 U 6/98 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 5 W 9/08

    Sturzunfall des Besuchers einer Diskothek auf dem Parkplatz: Haftung des Organs

    Anerkannt ist daher, dass den Gastwirt die Verkehrspflicht trifft, für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit auf dem Bürgersteig vor seinem Geschäftslokal, auf den zu seinem Lokal hinführenden Zugängen und auf dem zu seiner Gaststätte gehörenden Privatparkplatz zu sorgen (BGH VersR 1992, 1416; OLG Hamm NJW 2000, 3144; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Brandenburg VRR 2008, 26; OLG Celle VersR 1995, 598).
  • OLG Hamm, 24.02.2017 - 7 U 76/16

    Verkehrssicherungspflicht; Außenbereich einer Gaststätte; aufgestelltes Mobiliar;

    Beim Betrieb einer Gastronomieeinrichtung gehört dazu, dass - den baulichen Zustand betreffend - frei zugängliche Flächen ohne übersehbare Stolperstellen begehbar sein müssen (OLG Hamm, VersR 1991, 1154; OLG Hamm, NJW 2000, 3144), da ein Gaststättengelände auch von älteren, gehbehinderten und teilweise alkoholisierten und mit Kommunikation befassten Menschen begangen wird, deren Sicherheitsbedürfnis jeweils Rechnung zu tragen ist (Hager in Staudinger, Kommentar zum BGB (2009), § 823 BGB, Rn. E268; Saarländisches OLG, Urteil vom 08.09.2009, Az. 4 U 43/09, juris).
  • OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Podestes vor dem Eingang

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das von ihr angeführte Urteil des OLG Hamm vom 16. Dezember 1999 (6 U 158/99, NJW 2000, 3144) stützen.
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2009 - 4 U 43/09

    Zu den Verkehrspflichten eines Gastwirtes

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss bei der Gestaltung der Gasträume dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufmerksamkeit und Konzentration der Gäste durch die in der Gaststätte stattfindene Kommunikation insbesondere nach dem Genuss alkoholischer Getränke Einschränkungen erfahren kann (OLGR Koblenz 2005, 528; OLGR Celle 2004, 178; vgl. auch OLG Hamm, NJW 2000, 3144; OLGR 2001, 213).
  • OLG München, 14.08.2009 - 1 U 3150/09

    Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Niveauunterschied im Eingangsbereich

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.12.1999 ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da dort ein Niveau-Unterschied von 2, 2 - 2, 3 cm in einem Durchgangsbereich zwischen Terrasse und Innenraum ein und desselben Restaurants vorhanden war und es sich nicht um einen Türdurchgang zwischen klar voneinander getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Funktionen wie etwa zwischen Straßenraum und Privathaus gehandelt hat (OLG Hamm, NJW 2000, 3144).
  • AG Ludwigshafen, 30.08.2012 - 2k C 39/12

    Verkehrssicherungspflicht in einer Wohnungseigentumsanlage: Haftung für

    Das Gericht verkennt insoweit nicht, dass eine schadensmindernde Eigenverantwortlichkeit der Geschädigten in Betracht gezogen werden muss, wenn sie mit der gebotenen Aufmerksamkeit die Unebenheit der Schwelle hätte erkennen können, obwohl im Eingangsbereich zu einem Ärztehaus nicht mit besonderen Gefahrenstellen gerechnet werden muss (vgl. OLG Hamm, NJW 2000, 3144).
  • LG Coburg, 29.03.2021 - 14 O 503/20

    Die Stolperfalle: Zur Verkehrssicherungspflicht beim Auslegen von

    Es kommt daher für die Bestimmung der Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und hinzunehmenden Erschwernissen auch maßgeblich auf das äußere Erscheinungsbild der Wrkehrsfläche und die Gesamtumstände der jeweiligen Örtlichkeit an (OLG Koblenz a. a. 0.; .OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255; OL(3 1-lamm, Urteil v. 16.12.1999 - 6 U 158/99 -" Rn. 10, juris; OLG Köln Urteil v. 15.06.1998,- 19 U 6/98 -" Rn. 6, juris).
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